Customer Interaction & Follow-up System ← Zurück zur Startseite
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2025 · DESIRE BB S.R.L. · Gilt ausschließlich für B2B-Verträge

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DESIRE BB S.R.L., Constantin Dobrogeanu Gherea 6 C, 420010 Bistrița, Kreis Bistrița-Năsăud, Rumänien (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").

Die AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser Leistungen; entsprechende Vertragsabschlüsse werden abgelehnt.

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt IT-Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Microsoft Dynamics 365, Power Platform und verwandter Technologien, insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Einführung eines Customer Interaction & Follow-up Systems auf Basis von Dynamics 365 / Dataverse.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektauftrag, der Bestandteil des Vertrages wird.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

Verzögerungen, die auf ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaige Mehraufwände werden gesondert abgerechnet.

§ 6 Abnahme

Vereinbarte Liefergegenstände (z. B. konfigurierte Systemkomponenten, Dokumentation) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich begründete Mängel mitteilt oder die Leistung produktiv einsetzt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Nettowert der dem Schadensereignis zugrunde liegenden Leistung.

Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertrages hinaus für die Dauer von 3 Jahren.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den projektbezogenen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Einsatzzweck. Methodiken, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum.

§ 10 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Wartungs- oder Supportvereinbarungen können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug gerät.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers bzw. ein nach rumänischem Zivilprozessrecht zuständiges Gericht in Bistrița, România.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.